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Keine aktuellen Termine.
Nicht das Vielwissen sättigt die Seele, sondern das Verspüren und Verkosten der Dinge von innen her.
Nicht das Vielwissen sättigt die Seele, sondern das Verspüren und Verkosten der Dinge von innen her.
Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigkeitsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholiken kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.
Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit Januar 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden. Für die standesamtliche Trauung wird die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.
Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer ein entsprechendes Dokument aus. Allerdings ist es dann an Ihnen, an Ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.
Das Paar sollte sich frühzeitig (rund sechs bis zwölf Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin auch Realität werden kann. Es empfiehlt sich, erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarrer verbindliche Absprachen mit dem Gastronomen des ausgewählten Restaurants, dem Diskjockey und anderen Beteiligten zu treffen. Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, so dass eine langfristige Planung ratsam ist.
Die Planung der Hochzeit ist etwas ganz Besonders, bedeutet für jedes Paar aber auch viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und dem Entwerfen der Einladungskarte geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg angesprochen werden. Aber auch die Herausforderungen, die die moderne Gesellschaft an das Zusammenleben eines Paares stellt, werden zum Thema gemacht.
Einige Wochen vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit dem Paar zum Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der Pfarrer Sie als Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können offene Fragen beispielsweise zur Gottesdienstgestaltung, der Lied- und Textauswahl oder zu den Trauzeugen geklärt werden. Beim Traugespräch wird auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe gesprochen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. In dem so genannten Eheprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten für das Ehebuch der Gemeinde erfasst.
Gehört der Partner einer anderen Konfession an, so verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte "Ökumenische Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.
Der katholische Partner braucht dann für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung. Unter diesen Voraussetzungen ist eine kirchliche Trauung dann möglich. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners sollten die Ehe bestimmen.
"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" – Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine kirchlich gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden. Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren bestehen.
Bei einer katholischen Trauung sind zwei Zeugen notwendig. Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein kirchliches Fest im Rahmen eines Gottesdienstes. Dies bedeutet, es gibt eine feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen einbringt, selbst Texte aus dem Evangelium, Fürbitten und Lieder auswählt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung.
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Bei Fragen oder Anregungen zum bestehenden Angebot und zum künftigen Spirituellen Zentrum können Sie sich gerne an die Dekanatsreferentin Kristin Kruger-Weiß wenden.
Kristin Kruger-Weiß
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Kristin Kruger-Weiß
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