Die drei Kirchengemeinderäte unserer Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte gestalten das Gemeindeleben aktiv mit. Zusammen mit unserem leitenden Pfarrer Msgr. Dr. Christian Hermes und Pfarrer Dr. Michael Heil leiten die Kirchengemeinderäte unsere Gesamtkirchengemeinde. Unsere Kirchengemeinderät:innen fassen die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Anliegen der Gemeindemitglieder berücksichtigt werden. Kirchengemeindrät:innen unterstützen die Pflege von Gottesdienst und Spiritualität, die Verkündigung und Weitergabe des Glaubens, die karitative und soziale Arbeit vor Ort und die Pflege der Gemeinschaft. Unsere Kirchengemeinderät:innen tragen in unserer Gesamtkirchengemeinde eine große Verantwortung. Gleichzeitig haben sie aber die Möglichkeit, ihre Ideen für die Gemeinde einzubringen, viel zu bewegen und unsere lebendige Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte mitzutragen und gut in die Zukunft zu führen.
St. Eberhard: Pfarrer Msgr. Dr. Christian Hermes steberhard.stuttgart@drs.de
St. Georg: Pfarrer Dr. Michael Heil stgeorg.stuttgart@drs.de
St. Konrad: Gemeindereferentin Beatriz Adelmann beatriz.adelmann@drs.de
Gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung der Kirchengemeinderäte wurden durch die amtierenden Kirchengemeinderäte der drei Gemeinden unserer Gesamtkirchengemeinde die Wahlausschüsse zur Kirchengemeinderatswahl gegründet. Am 13.09. wurden die Ausschüsse einstimmig so gewählt wurden, wie im Folgenden angegeben.
Wir danken allen, die bereit sind, bei der Organisation dieser demokratischen Wahl mitzuwirken, besonders danken wir Sabine Helmreich für die Bereitschaft, den Vorsitz zu übernehmen. Dank gilt schon jetzt Pfarrsekretärin Luisa Voi-Meyer, dass sie seitens der Pfarrbüros die Wahl unterstützen wird. Die Wahlordnung sieht vor, dass ein Mitglied des Pastoralteams Ansprechpartner für die Wahl ist. Diese Aufgabe sowie den Stv. Vorsitz des Wahlausschusses nimmt der Leitende Pfarrer wahr. Es wurde entschieden, die Wahlausschüsse mit personellen Überschneidungen so zu bilden, dass sie effizienterweise gemeinsam tagen und arbeiten können.
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses St. Eberhard wurden gewählt: Vorsitzende: Fr. Sabine Helmreich, Stv. Vorsitzender: Msgr. Dr. Christian Hermes, Beisitzerin: Fr. Melanie Wanke, Beisitzer: Prof. Dr. Achim Dannecker, Beisitzerin: Fr. Gabriele Weidle.
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses St. Georg wurden gewählt: Vorsitzende: Fr. Sabine Helmreich, Stv. Vorsitzender: Msgr. Dr. Christian Hermes, Beisitzer: Hr. Gerhard Oberschmidt, Beisitzerin: Fr. Barbara Nick, Beisitzerin: Fr. Gabriele Weidle.
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses St. Konrad wurden gewählt: Vorsitzende: Fr. Sabine Helmreich, Stv. Vorsitzender: Msgr. Dr. Christian Hermes, Beisitzerin: Fr. Petra Bair-Emde, Beisitzerin: Fr. Andrea Walter-Kindler, Beisitzerin: Fr. Melanie Wanke. (ch)
Was macht der Kirchengemeinderat?
Nach der Ordnung unserer Diözese leitet der demokratisch gewählte Kirchengemeinderat gemeinsam mit dem vom Bischof bestellten Pfarrer die Kirchengemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben der Seelsorge, der Liturgie und Spiritualität, der Glaubensweitergabe, der Nächstenliebe und des Aufbaus von Gemeinschaft erfüllen kann und die Anliegen und Bedürfnisse der Gemeindemitglieder möglichst gut aufgenommen werden. Kurzum: der Kirchengemeinderat sorgt mit dafür, dass christliche Gemeinde lebendig ist, natürlich nicht, indem der Rat alles selber macht, aber Engagement fördert, Impulse setzt, Initiativen ergreift oder organisiert – vom Gemeindefest und Begegnungsmöglichkeiten über pastorale Themen bis zur Kirchensanierung. In der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte entsenden die Kirchengemeinderäte Vertreter in den Gesamtkirchengemeinderat, der die übergreifenden und vor allem administrativen Themen bearbeitet (u.a. den Haushaltsplan). Auf Stadtebene vertritt jeder Kirchengemeinderat im Stadtdekanatsrat die Interessen der Gemeinde und gestaltet die Entwicklung der Katholischen Kirche in Stuttgart mit.
Ja, ich möchte kandidieren (oder jemanden vorschlagen) – Wie geht das? Vorschläge bis 19. Januar 2025
Wählbar sind volljährige wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde oder einer anderen Kirchengemeinde, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren. Wer sich überlegt zu kandidieren, ist wärmstens gebeten, für St. Eberhard mit Dompfarrer Msgr. Dr. Hermes, für St. Georg mit Pfr. Dr. Heil und für St. Konrad mit Gemeindereferentin Adelmann Kontakt aufzunehmen, um
näheres über die Arbeit des Kirchengemeinderats zu erfahren. Für die Kandidatur selbst kann man sich selbst oder andere Personen (bitte nachdem man sie gefragt hat!) vorschlagen. Ganz formell läuft dies so: Bis zum 19. Januar 2025 können beim Wahlausschuss in Person des Leitenden Pfarrers der Gesamtkirchengemeinde oder im Briefkasten der Gesamtkirchengemeinde/des Dompfarramtes, Stauffenbergstr. 3, 70173 Stuttgart, Vorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern eingebracht werden. Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidierende enthalten, wie gewählte Mitglieder im bisherigen Kirchengemeinderat sind (St. Eberhard 12, St. Georg 14, St. Konrad 10). Dem Wahlvorschlag sind die schriftlichen Zustimmungen der jeweiligen Kandidierenden beizufügen. Ein Formular für einen Wahlvorschlag sowie die Erklärung der Zustimmung zur Kandidatur bei der Kirchengemeinderatswahl steht unten auf der Seite zum Download bereit.
Infobroschüren zu den Kirchengemeinderäten von St. Eberhard und St. Georg
Was macht eigentlich der Kirchengemeinderat St. Eberhard?
Was macht eigentlich der Kirchengemeinderat St. Georg?
Wahlordnung für die Kirchengemeinderatswahl 2025
Kirchengemeindeordnung
Formular für Wahlvorschläge
Wahlvorschlag zur Wahl des Kirchengemeinderats
Einverständniserklärung zur Kandidatur
Einverständniserklärung zur Kandidatur
Datenschutzinformation für Kandidierende