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Ehe und Ehevorbereitung

Ehe

Ehevorbereitung

Am größten ist die Liebe … schreibt der Apostel Paulus in seinem Brief an die Gemeinde in Korinth (1 Kor 13, 1-13). Wer liebt, hat Anteil an Gott.

Im Sakrament der Ehe binden sich Frau und Mann in Liebe und Treue für das ganze Leben aneinander. Gott selbst bindet sich an ihre Gemeinschaft mit seiner Gegenwart und Kraft. Einer soll und darf dem Anderen die Nähe Gottes verbürgen mit seiner Liebe und Treue, aber auch mit seiner Herausforderung und Zurechtweisung.

Jedem Brautpaar wird empfohlen an einem Ehe-Vorbereitungskurs teilzunehmen. Sie werden über das Katholische Stadtdekanat organisiert. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt der Gemeinde, in der einer der beiden Partner wohnt. Der beauftragte Priester oder Diakon wird mit dem Brautpaar ein Vorbereitungsgespräch führen und das Ehevorbereitungsprotokoll aufnehmen. Dazu müssen die Brautleute einen Nachweis des Ledigenstandes erbringen. Für Katholiken ist dies die Taufurkunde. Sie darf nicht älter als ein Vierteljahr sein. Man kann sie im Pfarramt der Gemeinde anfordern, in der man getauft wurde. Natürlich geht es im Vorbereitungsgespräch auch darum, die Feier selbst vorzubereiten und alle notwendigen organisatorischen Absprachen zu treffen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Pfarramt empfiehlt sich.

Hier  finden Sie Unterlagen zur Vorbereitung und Planung Ihrer Trauung.

Und dann darf der große Tag kommen, an dem einer dem anderen sagt: Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau … nehme ich dich an als meinen Mann!

Im Namen Gottes und seiner Kirche bestätige ich den Ehebund, den Sie beide eben geschlossen haben. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen

Aus der Trauliturgie

Häufige Fragen

Jeder Ehepartner muss den so genannten Ledigkeitsnachweis erbringen: Dabei handelt es sich um eine aktuelle Taufurkunde, die beim Taufpfarramt erhältlich ist und nicht älter als sechs Monate sein darf. Bei ausländischen Katholiken kann das Verfahren langwieriger sein, was bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden sollte. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen amtlichen Ledigennachweis durch eine Aufenthaltsbescheinigung, die sie beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt erhalten.

Das deutsche Recht verlangte bis zum 31.12.2008 vor der kirchlichen Trauung die Schließung einer Zivilehe. Seit Januar 2009 ist auch eine rein kirchliche Trauung gestattet. Diese wird allerdings zivilrechtlich nicht anerkannt und muss vom Bischof genehmigt werden. Für die standesamtliche Trauung wird die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.

Grundsätzlich ist der Pfarrer der Heimatpfarrei der Braut oder des Bräutigams Ansprechpartner. In der Regel findet die Trauung in der Gemeinde statt, in der das Paar beheimatet ist. Für den Ausnahmefall, dass Paare an einem anderen Ort heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer ein entsprechendes Dokument aus. Allerdings ist es dann an den Paaren selbst, an ihrem Wunschort einen Pfarrer zu finden, der Sie traut.

Das Paar sollte sich frühzeitig (rund sechs bis zwölf Monate vorher) an die zuständige Pfarrgemeinde wenden, damit der Wunschtermin auch Realität werden kann. Es empfiehlt sich, erst nach der Festlegung des Trautermins mit dem Pfarrer verbindliche Absprachen mit dem Gastronomen des ausgewählten Restaurants, dem Fotografen und anderen Beteiligten zu treffen.  Besonders im Frühjahr und Sommer heiraten viele Paare, sodass eine langfristige Planung ratsam ist.

Die Planung einer Hochzeit ist etwas ganz Besonders, bedeutet für jedes Paar aber auch viel Stress. Zwischen Kleideranproben, Menüauswahl und dem Entwerfen der Einladungskarte geht der tiefere Sinn der kirchlichen Trauung schnell verloren. Die katholische Kirche bietet deshalb Ehevorbereitungsseminare an, in denen wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg angesprochen werden. Thematisiert werden zudem auch die Herausforderungen,  die sich Paaren in ihrem Zusammenleben in der modernen Gesellschaft stellen.

Einige Wochen vor der Eheschließung trifft sich der Pfarrer oder Diakon mit dem Paar zum Traugespräch. Dabei kommen viele verschiedene Themen zur Sprache: Zum einen möchte der Pfarrer das Paar besser kennen lernen, damit er die Trauung persönlich gestalten kann. Zum anderen können offene Fragen beispielsweise zur Gottesdienstgestaltung, der Lied- und Textauswahl oder zu den Trauzeugen geklärt werden. Beim Traugespräch wird auch über das katholische Verständnis des Ehesakramentes und die Bedeutung der christlichen Ehe gesprochen. Dabei geht es um die Unauflöslichkeit der Ehe, die Bereitschaft zur Treue und den Willen zur Elternschaft. In dem so genannten Eheprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden die Daten für das Ehebuch der Gemeinde erfasst.

Gehört der Partner einer anderen Konfession an, so verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die sogenannte ökumenische Trauung zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen.

Der katholische Partner braucht dann für eine Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung. Unter diesen Voraussetzungen ist eine kirchliche Trauung möglich. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners sollten die Ehe bestimmen.

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Eheverständnis kann deshalb eine kirchlich gültig geschlossene und vollzogene Ehe nicht geschieden werden. Eine Wiederheirat ist im Falle des Todes eines Ehepartners möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem persönlichen Gespräch mit einem Seelsorger können Heiratswillige klären, ob eventuell Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren gegeben sind.

Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen notwendig, die sich zum christlichen Glauben bekennen sollten. Rechtlich notwendig ist ein christliches Bekenntnis zur Trauzeugenschaft nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung ein Fest im Rahmen eines Gottesdienstes.  Es gibt eine feste Liturgie, die einen gewissen Rahmen vorgibt. Es ist allerdings wünschenswert, dass sich das Brautpaar bei der Gestaltung des Traugottesdienstes mit seinen eigenen Vorstellungen einbringt, selbst Texte aus dem Evangelium,  Fürbitten und  Lieder auswählt. Häufig übernehmen Freunde oder Verwandte des Brautpaares verschiedene Dienste in der Trauung.

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