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Taufe & Taufvorbereitung

Du bist ein geliebtes Kind!

Das ist die Grundbotschaft, wenn ein Kind oder auch ein Erwachsener getauft wird: nicht nur geliebtes Kind menschlicher Eltern, sondern geliebter Sohn, geliebte Tochter Gottes. Weitere Informationen zur Taufe finden Sie auf der Seite des Katholischen Stadtdekanats und „Glaubenskurse für Erwachsene“

Taufe in den Kirchengemeinden in Stuttgart-Mitte

In der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte besteht in der Regel (mit Ausnahme der Advents- und Fastenzeit) an jedem Wochenende in einer der drei Pfarrkirchen die Möglichkeit, eine Taufe zu feiern. Ein besonderer, seit den ersten Jahrhunderten prominenter Tauftermin ist die Feier der Auferstehung Jesu, die Osternacht. Die Taufe kann entweder in einem eigenen Wortgottesdienst gefeiert werden oder im Rahmen einer Eucharistiefeier. Die erste Form bietet den Tauffamilien größere Möglichkeiten der eigenen Gestaltung, in der zweiten Form wird deutlicher, dass durch die Taufe ein Mensch in die große kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird. Die festgelegten Tauftermine erfragen Sie gerne im Pfarramt.

Jeder Täufling soll mindestens einen Paten/eine Patin haben. Aufgabe der Paten und die Erwartung der Kirche an die Paten ist, dass sie dazu beitragen, den Täufling in ein Leben aus dem Glauben und in der Gemeinschaft der katholischen Kirche einzuführen. Deshalb können nur katholische Christen Paten werden. Evangelische Christen können als Taufzeugen benannt werden. Aus der Kirche Ausgetretene oder Angehörige nichtchristlicher Religionen können weder Taufpaten noch Taufzeugen sein.

Bitte suchen Sie einen passenden Tauftermin mit dem Pfarramt und melden Sie die Taufe dort an. Dazu bringen Sie bitte das Stammbuch und die Geburtsbescheinigung mit sowie einen Patenschein, den katholische Paten bei ihrem Pfarramt erhalten. Der Tauftermin kann nach Vorlage aller notwendigen Dokumente verbindlich zugesagt werden. Dann wird auch ein Taufgespräch mit dem Taufspender vereinbart. Wir besuchen Sie dazu gerne zuhause.

Hier  finden Sie Unterlagen zur Vorbereitung der Tauffeier

Ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes

Aus der Liturgie zur Feier der Taufe

Häufige Fragen

Für ihr Kind bitten die Eltern um die Taufe und erklären sich bereit, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Ab dem 10. Lebensjahr ist das Kind dabei anzuhören, ab dem 12. Lebensjahr muss es die Taufe selbst wollen und ab dem 14. Lebensjahr kann es allein entscheiden, um die Taufe zu bitten. Nach deutschem staatlichen Recht ist bei Kindern das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Getauft werden kann, wer keiner anderen Konfession oder Religion (mehr) angehört, sich angemessen auf die Taufe vorbereitet hat und von der Kirche zur Taufe zugelassen wird. Bei älteren Jugendlichen oder erwachsenen Taufbewerbern wird mit der Taufe zugleich die Firmung gespendet, die aber die Zulassung durch den Diözesanbischof voraussetzt.

Der übliche und für die Feier der Taufe als Aufnahme in die Kirche und Gemeinde passende Ort ist die Pfarrkirche am eigenen Wohnsitz. Mit Zustimmung des Pfarrers kann die Taufe aber auch in jeder anderen Pfarrkirche gefeiert werden, nicht aber in Kapellen oder nichtkirchlichen Räumen. Die Taufe kann durch einen Priester oder Diakon gespendet werden, in Ausnahmefällen auch durch einen beauftragten Laien und in Todesgefahr durch jeden Anwesenden,  etwa als Nottaufe bei der Entbindung.

Der erste Schritt ist die Anmeldung beim zuständigen Pfarramt. Dabei wird das Original der Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift benötigt. Bei der Kindertaufe geht der Taufe ein Vorbereitungsgespräch oder ein Taufkurs mit dem Taufspender voraus, der alles Weitere klärt. Die Taufe wird in einer eigenen Tauffeier oder innerhalb einer Eucharistiefeier gespendet, je nachdem auch mit anderen zusammen. In manchen Gemeinden finden die Taufen an festgelegten Terminen statt, ansonsten nach Vereinbarung. Die Taufkerze zu besorgen oder zu gestalten, ist eine passende Aufgabe für die Paten. Ein Taufkleid ist nicht zwingend vorgesehen, aber ein schönes Zeichen, insbesondere wenn ein Kleid verwendet werden kann, in dem schon eines der Elternteile getauft wurde.

Der Täufling muss nicht, aber er sollte einen oder zwei Taufpaten haben. Sie sollten selbst über 16 Jahre alt, getauft und Mitglied der katholischen Kirche sein. Außerdem sollten sie gefirmt sein, da sie in der Taufe versprechen, zur christlichen und katholischen Erziehung und Begleitung im Glauben beizutragen. Dies wird durch den Patenschein nachgewiesen, den die Paten bei ihrem Wohnsitzpfarramt erhalten. Getaufte einer anderen christlichen Konfession können zusätzlich Taufzeugen sein.

Sprechen Sie mich an:

Msgr. Dr. Christian Hermes
Pfarrer

Tel.: 0711 | 7050-500
Fax: 0711 | 7050-501
E-Mail: steberhard.stuttgart@drs.de

Sprechen Sie mich an:

Dr. Michael Heil
Pfarrer

Tel.: 0711 | 253593-60
Fax: 0711 | 253593-76
E-Mail: stgeorg.stuttgart@drs.de

Sprechen Sie mich an:

Dr. Robert-Gérard Lawson
Pfarrer

Tel.: 0711 | 7050-500
Fax: 0711 | 7050-501

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